Zum 01.09.2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inkraft getreten.

Dazu gehören auch Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten, welche nunmehr in einem einheitlichen Gesetz, dem FamFG geregelt werden.

Rechtsanwältin Wecke berät ebenfalls zum Thema Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Patientenverfügung. Sie unterstützt Sie dabei, dass die Aufgabenkreise einer Betreuung so eng wie möglich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

 

Ihre Ansprechpartnerin
Antje Wecke

Rechtsanwälte Jahnke & Handrich | Inh. Rechtsanwalt Sven Handrich
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